Die Stadt Weilheim i.OB hat für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Bahnhofallee Süd" die am 08.02.2022 öffentlich als Satzung bekannt gemachte Veränderungssperre durch die am 19.12.2023 öffentlich bekannt gemachte Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre verlängert..
Die Satzungen sind im Anhang beigefügt.