verbindliche Planung

In seiner Sitzung vom 29.01.2015 hat der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Berufsschulzentrum Narbonner Ring“ eingeleitet. Die bislang dargestellte Fläche für die Landwirtschaft wird als Gemeinbedarfsfläche „Berufsschulzentrum Narbonner Ring“ dargestellt.

Das nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Änderungsverfahren wurde ordnungs-gemäß durchgeführt. Vorgebrachte Einwendungen wurden abgewogen. Der Stadtrat hat die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes samt Begründung in seiner Sitzung am 28.01.2016 festgestellt. Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat die Änderung mit Bescheid vom 19.04.2016, Az. 6100.02; Sg. 40 Nr. 252, ohne Einschränkung genehmigt. Die Genehmigung wurde im Amtsblatt Nr. 12 vom 06.05.2016 bekannt gemacht.

Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Berufsschulzentrum Narbonner Ring“ ist damit verbindlich.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes samt Erläuterungsbericht liegt im Anhang als PDF zum Download vor und kann bei der Stadt Weilheim i.OB, Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202 (Stadtbauamt), während der allgemeinen Dienststunden des Stadtbauamtes eingesehen werden.

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an