verbindliche Planung

In seiner Sitzung vom 25..04.2013 hat der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Interkommunales Gewerbegebiet Achalaich und Eichtweide“ eingeleitet. Im Bereich „Achalaich“ wurde – gemeinsam mit der Gemeinde Polling – ein Gewerbegebiet auf den jeweiligen Gemeindefluren entwickelt. In der Stadt Weilheim i.OB wurde für diese Ausweisung auf das bisherige Gewerbegebiet „Eichtweide“ verzichtet. Dies wird wieder als landwirtschaftliche Fläche und Waldbestand dargestellt.

Das nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Änderungsverfahren wurde ordnungs-gemäß durchgeführt. Vorgebrachte Einwendungen wurden abgewogen. Der Stadtrat hat die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes samt Begründung in seiner Sitzung am 28.01.2016 festgestellt. Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat die Änderung mit Bescheid vom 19.04.2016, Az. 6100.02; Sg. 40 Nr. 244, ohne Einschränkung genehmigt. Die Genehmigung wurde im Amtsblatt Nr. 12 vom 06.05.2016 bekannt gemacht.

Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weilheim i.OB für die Gebiete „Interkommunales Gewerbegebiet Achalaich" und "Eichtweide“ ist damit verbindlich.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes samt Erläuterungsbericht liegt im Anhang als PDF zum Download vor und kann bei der Stadt Weilheim i.OB, Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202 (Stadtbauamt), während der allgemeinen Dienststunden des Stadtbauamtes eingesehen werden.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an