Bekanntmachung nach § 71 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Dezember 1986 (BGBl 1 S. 2253)

Bekanntmachung über den Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans

  1. Der Umlegungsplan der Umlegung "Östlich des Prälatenweges" in der Gemarkung Weilheim i.OB, Stadt Weilheim i.OB, Landkreis Weilheim Schongau, ist am 26.11.2002 für alle Flurstücke unanfechtbar geworden.
  2. Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 Abs. 1 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Flurstücke ein.
  3. Geldleistungen wurden nicht festgesetzt.
  4. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Festsetzung des Zeitpunkts der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Umlegungsstelle Vermessungsamt Weilheim i.OB schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden. Der Antrag ist bei der Umlegungsstelle Vermessungsamt Weilheim i.OB schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen. Über den Antrag entscheidet das Landgericht München 2, Kammer für Baulandsachen, München. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs gestellt werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falls eine kürzere Frist geboten ist. Der Antrag muß den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten wird, und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrags dienen.
  5. Die Berichtigung des Grundbuchs wird veranlaßt.

Weilheim i.OB, 29.11.2002

gez. Wagner
Vermessungsrat

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an