Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 19.12.2002 die Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Südendstraße - Lehner", Gemarkung Weilheim i.OB, gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB beschlossen. Vom Geltungsbereich werden die im beiliegenden Lageplan des Stadtbauamtes vom 14.10.2002 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen erfaßt: Fl.Nr. 1056/2, 1056/6, 1056/7, 1056/14 und 1056/19-Teilfläche, Gemarkung Weilheim i.OB. Das Gebiet wird entsprechend der Ausweisung im Flächennutzungsplan und des bisherigen Bebauungsplanes als "Allgemeines Wohngebiet" gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Um die Bürger frühzeitig in die Planungen einzubeziehen, findet am Donnerstag, 27.02.2003, 18.30 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses, 2. Stock eine Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt, zu der wir alle Interessierten einladen. Hierbei wird die Planung im einzelnen erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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