Für das Dorfgebiet Unterhausen existiert seit Juni 1996 ein rechtskräftiger Bebauungsplan.

Dieser setzt u. a. die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten fest. Auf Grund geänderter Rechtsprechung ist die bisherige Regelung zur Festsetzung der Wohneinheiten abzuändern. Der Stadtrat beschloß daher am 20.03.2003 die Aufhebung und Neuaufstellung dieses Bebauungsplanes. Vom Geltungsbereich werden entsprechend dem beiliegenden Lageplan des Stadtbauamts vom 10.03.2003 folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen in der Gemarkung Unterhausen erfaßt:
Fl.Nrn. 1-Tfl., 1/2, 1/3, 2/2, 3, 6, 6/1, 7, 8, 9, 14-Tfl., 14/1, 15, 15/2, 15/3, 15/4, 17, 18-Tfl., 20-Tfl., 21/2, 23-Tfl., 25, 26-Tfl., 27/2, 32-Tfl., 32/1, 34, 37, 37/2, 37/3, 37/4, 37/6, 37/7, 37/8, 43, 56-Tfl., 60, 60/1, 60/2, 63, 63/1, 63/2, 65, 68, 69, 70/2, 70/3, 70/4, 70/5, 71, 72, 75, 77, 78, 79, 80, 80/1, 82, 82/1, 85, 85/2, 86, 94-Tfl., 103, 133-Tfl., 158-Tfl.

Das Gebiet wird als Dorfgebiet im Sinne von § 5 BauNVO ausgewiesen. Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Aufhebungs- und Neuaufstellungsbeschlusses. Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Planung den Bürgern vorzustellen. Hierzu findet am Donnerstag, 15.05.2003, 18.00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses (2. Stock) eine vorgezogene Bürgerbeteiligung statt, zu der hiermit eingeladen wird. Bei der Bürgerbeteiligung werden die Ziele und Zwecke der Planung im einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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