Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Beitrags  und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 29.11.2002

§ 1 Die Beitrags  und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird wie folgt geändert:

§ 10 Abs. 2 Satz 3 erhält folgende Fassung: "Als dem Grundstück aus der Eigengewinnungsanlage zugeführte Wassermenge werden 30 v.H. der bezogenen Trinkwassermenge angesetzt."

§ 2 Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2004 in Kraft.

Stadt Weilheim i.OB, 21.11.2003

Markus Loth
1. Bürgermeister