Die Stadt Weilheim i.OB stellt in diesem Jahr wieder eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen beim Amtsgericht Weilheim auf.

In der Vorschlagsliste werden alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.

Männer und Frauen, die an dieser Tätigkeit Interesse haben und mindestens 25 Jahre, jedoch nicht älter als 69 Jahre alt sind, werden gebeten, sich bis zum 01. März 2004 im Rathaus, 1 Stock, Zimmer 105, zu melden.

Schriftliche Bewerbungen müssen folgende Angaben enthalten:

Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Beruf, Staatsangehörigkeit, Wohnort, Straße und Hausnummer sowie Familienstand.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an