In seiner Sitzung vom 25.09.2003 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, für das Gebiet "Tankenrain Süd-West", Gemarkung Weilheim i.OB, eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 Nr. 3 BauGB zu erlassen.

Nach § 34 Absatz 5 BauGB ist zur Aufstellung einer derartigen Satzung das vereinfachte Verfahren des § 13 BauGB anzuwenden. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 21.01.2004.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Den von der Satzung betroffenen Grundeigentümern wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 BauGB gegeben. Bedenken oder Anregungen zur geplanten Satzung sind bis spätestens 08.03.2004 bei der Stadt Weilheim i.OB einzureichen. Der Entwurf der Satzung kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister