Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 19.02.2004 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Kinderbetreuungszentrum Hardtkapellenstraße", Gemarkung Weilheim i.OB, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Vom Geltungsbereich werden nach dem beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadt-bauamtes vom 09.02.2004 die Grundstücke Fl.Nr. 2276 und 2277 erfasst. Das Gebiet wird als Gemeinbedarfsfläche für ein Kinderbetreuungszentrum ausgewiesen.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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