Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 09.02.2004 die Grenzregelung für das Gebiet "Oderdinger Straße" entsprechend dem Grenzregelungs-Veränderungsnachweis Nr. 3972, Gemarkung Weilheim i.OB, gemäß §§ 82 ff BauGB beschlossen.

Betroffen sind lediglich die Baugrundstücke Fl.Nr. 1080/30, Oderdinger Straße 17a und Fl.Nr. 1080/31, Oderdinger Straße 17 sowie das Wegegrundstück, Fl.Nr. 1080/15. Ein Wertausgleich wurde nicht festgesetzt. Die bisher an den Grundstücken eingetragenen Belastungen sind auf die neuen Grundstücke zu übertragen.

Die Grenzregelung für das Gebiet "Oderdinger Straße" ist am 08.04.2004 für alle beteiligten Grundstücke unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Grenzregelungsbeschluß vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuchamtes und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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