In seiner Sitzung am 19.04.2004 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet "Südlich der Greitherstraße" im Rahmen einer Änderung etwas zu vereinfachen.

Die bisher zwingend an bestimmten Stellen der Baugrundstücke festgesetzten Tiefgaragen-, Garagen- und Stellplatzflächen sollen frei auf den Grundstücken wählbar sein. Diese Bauteile sollen künftig unter Einhaltung der allgemeinen baurechtlichen Vorschriften sowohl innerhalb als auch außerhalb der Baugrenzen zugelassen werden. Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohn- und Geschäftsgebäude wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 09.07.2004 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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