In seiner Sitzung am 17.05.2004 beschloss der Bauausschuss  der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet "Altstadt IV" bezüglich der Festsetzung von Dachgauben im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.

Der bisherige Bebauungsplan lässt nur Dachgauben bei Gebäuden zu, die traufständig zur Straße stehen. Im Bauquartier gibt es jedoch auch eine Vielzahl von giebelständig stehenden Gebäuden. Für diese wäre ein Dachgeschoßausbau - ohne Gauben - wesentlich erschwert, wenn nicht gar unmöglich, da keine ausreichende Belichtung sichergestellt werden kann.

Um dem abzuhelfen sollen Gauben künftig ab einer Dachneigung von 35° bei allen Gebäuden zugelassen werden. Die festgesetzte Größe mit max. 1,50 m Breite und max. 2,00 m Giebelhöhe bleibt beibehalten.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 27.08.2004 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.
Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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