Auf verschiedene Anträge von Bauherren hin beschloss der Bauausschuß in seiner Sitzung am 19.07.2004 den Bebauungsplan für das Gebiet "Narbonner Ring / Zotzenmühlweg" im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB a. F. zu ändern.

Die Änderung betrifft die Verschiebung von Garagenflächen auf den Grundstücken Fl.Nr. 2152/17, 2152/23 und 2152/24 sowie die Möglichkeit, die Doppelhaushälften auf Fl.Nr. 2152/16 und /17 nicht - wie üblich - in einer Wandflucht sondern um ca. 1,50 m versetzt zu erstellen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 20.09.2004 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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