HAUSHALTSSATZUNG

des Grund  und Teilhauptschulverbandes Wielenbach (Geschäftsführende Gemeinde Wielenbach), Landkreis Weilheim Schongau, für das Haushaltsjahr 2004

Aufgrund des Art. 9 Abs. 7 und 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) i.V.m. Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Grund  und Teilhauptschulverband Wielenbach folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird hiermit festgesetzt. Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 338.280,00 EUR, im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 694.081,00 EUR ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen bei Investitionen wird auf 524.081,00 EUR festgesetzt. Die Kreditaufnahme dient der Verlängerung von bestehenden Krediten.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der durch Einnahmen nicht gedeckte Bedarf der Kosten der notwendigen Schülerbeförderung werden den jeweiligen Wohnsitzgemeinden nach dem Anteil der aus sie entfallenden tatsächlichen ungedeckten Kosten berechnet (Art. 9 Abs. 7 Satz 4 BaySchFG). Bei der Ermittlung des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs des Verbandes (Schulverbandsumlage) bleiben die Kosten der Schülerbeförderung somit außer Ansatz.

§ 5

a) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen (Art. 9 Abs. 7 Satz 1 bis 3 BaySchFG) auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt werden soll (Verwaltungsumlage) wird auf 261.920,00 EUR festgesetzt (Umlagesoll).

b) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Vermögenshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen (Art. 9 Abs. 7 Satz 1 bis 3 BaySchFG) auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt werden soll (Investitionsumlage) wird auf  154.942,00 EUR festgesetzt (Umlagesoll).

c) Für die Bemessung der Umlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2003 für das Haushaltsjahr 2004 herangezogen (Bemessungs-grundlage).

d) Die Verbandsschule wurde am 01. Oktober 2003 von insgesamt 230 Schülern (ohne Gastschüler) besucht. Für die Bemessung der Schulverbands-umlage nach der Schülerzahl beträgt der Betrag je Schüler im Verwaltungshaushalt 1.138,78 EUR im Vermögenshaushalt 673,66 EUR.

§ 6

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 EUR festgesetzt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2004 in Kraft.

Wielenbach, 26.07.2004

Korbinian Steigenberger
Verbandsvorsitzender

Diese Haushaltssatzung des Grund  und Teilhauptschulverbandes Wielenbach für das Haushaltsjahr 2004 wurde im Amtsblatt des Landratsamtes Weilheim Schongau Nr. 16/2004 vom 16.08.2004 amtlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Gemeindekanzlei in 82407 Wielenbach, Peter Kaufinger Straße 10, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden (Montag, Dienstag, und Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag 08.00   12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr) zur Einsicht bereit.

Stadt Weilheim i. OB, 23.08.2004

Ingo Remesch
2. Bürgermeister

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
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