Der Freistaat Bayern hat ebenso wie die anderen deutschen Bundesländer und Mitgliedstaaten der EU im Rahmen des im Jahr 2004 durchgeführten Nachmeldeverfahrens von FFH- und Vogelschutzgebieten auf Grund der FFH-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie der EU aus der europäischen Gesamtschau begründeten Forderungen der EU nach der Schließung noch vorhandener Lücken im Netz „Natura 2000“ nachzukommen.

Zu diesem Zweck hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Ergänzungsvorschläge zu bereits gemeldeten Gebieten bzw. weitere Gebietsvorschläge ausgearbeitet, auf Karten dargestellt sowie Gebietsbeschreibungen erstellt. Diese Unterlagen wurden während des Dialogverfahrens zur Anhörung der Öffentlichkeit vom 25.06.2004 bis 06.08.2004 bei den Landratsämtern, Gemeinden, Land- wirtschafts- und Forstämtern zur Einsicht- und Stellungnahme ausgelegt. Nach Abschluss des Dialogverfahrens wurden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet, eine Nachmeldegebietskulisse erstellt, mit Beschluß der Staatsregierung vom 28.09.2004 abschließend gebilligt und an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Weiterleitung an die Europäische Kommission übermittelt. Zur Information der Öffentlichkeit über das Ergebnis des Dialogverfahrens und über die der EU übermittelten Gebietsvorschläge liegen folgende Unterlagen bei der Stadt Weilheim i.OB, Rathaus, 2. Stock, Zimmer 202, während den üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes in der Zeit vom 14.01.2005 bis 18.02.2005 zur allgemeinen Einsicht aus:

  • die das Gemeindegebiet betreffenden Nachmeldungen - neue Gebiete bzw. Gebietsergänzungen (Karten M 1:25.000 bzw. Listen mit Arten und Lebensraumtypen)
  • Gebietsbeschreibungen einschließlich Zusammenfassung der Ergebnisse des Dialogverfahrens und Auflistung der Flächen, die aus naturschutzfach-lichen Gründen nicht Bestandteil der nachgemeldeten Gebiete bzw. Gebietsergänzungen sind.

Die Auslegungsunterlagen können auch beim Landratsamt Weilheim-Schongau - untere Naturschutzbehörde - in Weilheim, Pütrichstraße 8, eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB


Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
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Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an