Im Bereich der Stadt Weilheim i.OB ist ab 01.04.2005 die HUNDESTEUER für das Jahr 2005 zu entrichten.

  1. Steuerpflichtig ist, wer einen über vier Monate alten Hund besitzt. Der Eigentümer des Hundes haftet für die Hundesteuer, auch wenn er den Hund nicht selbst hält.
  2. Die Steuer beträgt für den ersten Hund 40,00 € und für jeden weiteren Hund 55,00 €. Für einen Kampfhund beträgt die jährliche Steuer 1.100,00 €.
  3. Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer. Der Bescheid über die Hundesteuer gilt auch für die künftigen Jahre, soweit er nicht durch einen neuen Bescheid ersetzt wird.
  4. Die Steuerpflicht entfällt, wenn der Hund an weniger als drei aufeinanderfolgenden Monaten gehalten wird.
  5. Ein über vier Monate alter Hund ist bei der Stadt Weilheim i.OB anzumelden. Wird ein Hund verkauft oder getötet, ist er verendet oder entlaufen, muss er bei der Stadt Weilheim i.OB abgemeldet werden.
  6. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer bildet die Hundesteuersatzung der Stadt Weilheim i.OB vom 12.03.2003.

Stadt Weilheim i.OB, 04.03.2005

Markus Loth
1. Bürgermeister

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