Stadt Weilheim i.OB - Ordnungsamt

Bekanntmachung über die nach dem Abmarkungsgesetz in der Neufassung vom 06.08.1981 vorgesehene Flurbesichtigung und Grenzbegehung für den östlichen Teil der Gemeindeflur Weilheim - von der Staatsstraße 2064 (Richtung Seeshaupt) über Haarsee, Rothsee bis zum Zielpunkt Weiler Sonnenfeld.

Termin: Montag, 11. April, 07.30 Uhr

Treffpunkt: Weilheimer Rathaus (Parkplatz)

Ablauf:

  • 08.00 Uhr - Eintreffen an der Flurgrenze Seeshaupt, Gemarkung Magnetsried, am Parkplatz an der Staatsstraße 2064, bei der östlichen Zufahrt zum Haarsee; Treffpunkt mit den Vertretern der Gemeinde Seeshaupt
  • 09.00 Uhr - Eintreffen an der Flurgrenze Eberfing an der Wegegabelung "Buchberg" (Nähe Arnried); Treffpunkt mit den Vertretern der Gemeinde Eberfing
  • 12.15 Uhr - Eintreffen am Tagesziel Weiler Sonnenfeld an der Kreisstraße WM1

Die zuständigen Vertreter und die Feldgeschworenen der Gemeinde Seeshaupt, Eberfing und der Stadt Weilheim i.OB sowie die Eigentümer der an die Gemeindegrenzen anliegen-den Grundstücke werden hiermit zur Begehung ihrer Flurgrenzen eingeladen und zugleich gebeten, bis zum Grenzbegehungstermin sämtliche Grenzzeichen freizulegen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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