Bereits in seiner Sitzung am 04.04.2005 beschloss der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet "Leprosenweg II" im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB wegen einer geringfügigen Verschiebung der Straßen- und Bauflächen im südlichen Geltungsbereich zu ändern.

Bedingt durch Grundstücksabtretungen musste der Straßenverlauf der geplanten Verlängerung des Leprosenweges geringfügig verschoben werden. Damit ergab sich auch eine Veränderung zweier Grundstücksflächen, so dass sich auch andere Baugrenzen ergeben haben.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie den benachbarten Eigentümern wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 12.09.2005 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an