Mit der 5. vereinfachten Änderung wurden im Bereich der Reihenhäuser zwischen der Trifthofstraße, Oderdinger Straße, Rottenbucher Straße und Steingadener Straße Dachaufbauten zur besseren Nutzung und Belichtung des Dachraumes zugelassen.

Die südlich der Rottenbucher Straße bestehenden Doppelhäuser wurden von der Regelung ausgenommen. Beim Bauausschuss wurde nun beantragt, derartige Dachaufsätze auch bei diesen Doppelhausgrundstücken zuzulassen, um den Dachraum ausbauen zu können.

Der Ausschuss hat dieser Maßnahme und einer Änderung des Bebauungsplanes in seiner Sitzung am 19.09.2005 zugestimmt. Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 11.11.2005 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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