Der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB hat bereits am 19.09.2005 die vereinfachte Umlegung für das Gebiet "Am Hardtfeld" entsprechend dem Veränderungsnachweis Nr. 4113, Gemarkung Weilheim i.OB, gemäß §§ 80 ff BauGB beschlossen.

Betroffen sind sowohl Straßenflächen der Stadt Weilheim i.OB (Am Hardtfeld) als auch Flächen der privaten Anlieger. Ein Wertausgleich für Mehr- oder Minderflächen wurde zum Preis von 189,00 €/m² festgesetzt. Die vereinfachte Umlegung für das Gebiet "Am Hardtfeld" wurde bereits im Amtsblatt am 20.12.2005 bekannt gegeben und ist nun nach nochmaliger Mitteilung durch die Stadt vom 31.05.2006 am 14.07.2006 für alle beteiligten Grundstücke unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsbeschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuchamtes und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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