In seiner Sitzung am 23.11.2006 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB den Bebauungsplan für das Gebiet "Geisenhofergelände" entlang der Münchener Straße zu überarbeiten bzw. zu erweitern und ein entsprechendes Änderungsverfahren nach den Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Vom Geltungsbereich werden nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 13.11.2006 folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen erfasst:

Erweiterungsfläche: Fl.Nr. 2812/5-Teilfläche

Änderungsbereich: Fl.Nr. 2815-Teilfläche, 2816-Teilfläche, 2818/2, 2819/2, 2828-Teilfläche, 2848/21-Teilfläche und 2852-Teilfläche, alle Gemarkung Weilheim i.OB.

Das Gebiet wird als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO, Sondergebiet für Flächen des öffentlichen Gemeinbedarfs und Sondergebiet für Einzelhandel gemäß § 11 BauNVO festgesetzt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB wird im Parallelverfahren hierzu ebenfalls geändert. Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Da es sich um ein bebautes, innerstädtisches Gelände handelt, durch den ursprünglichen Bebauungsplan bereits Baurecht besteht und keine umfangreiche Umweltprüfung erforderlich sein wird, wird das Verfahren nach § 4 a Abs. 2 BauGB durchgeführt. Danach erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Fachbehörden (dem sog. Scoping nach § 4 Abs. 1 BauGB). Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 09.05.2007 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Bauleitplanung zugestimmt wird.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Planung der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig vorzustellen. Hierzu findet am Montag, 16.04.2007 um 17.30 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Anhörung statt bei der die Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes im Einzelnen erläutert werden. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen. Der Planentwurf kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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