In seiner Sitzung am 23.10.2007 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, für das Gebiet „Tankenrain Ost", Gemarkung Weilheim i.OB, eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 Absatz 6 BauGB zu erlassen. Nach § 35 Absatz 6 Satz 5 BauGB ist zur Aufstellung einer derartigen Satzung das vereinfachte Verfahren des § 13 BauGB anzuwenden.

Die Satzung liegt im Ortsteil Tankenrain von Weilheim. Ihr Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 06.08.2007 und erfasst Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 4782, 4782/1 und 4754, Gemarkung Weilheim i.OB.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Den von der Satzung betroffenen Grundeigentümern und Nachbarn wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 BauGB gegeben. Bedenken oder Anregungen zur geplanten Satzung sind bis spätestens 07.01.2008 bei der Stadt Weilheim i.OB einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nach diesem Termin bei der Stadt eingehen, unberücksichtigt bleiben. Der Entwurf der Satzung kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 201 oder 202, eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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