BEKANNTMACHUNG

Bereits im Jahr 2005 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB den Bebauungsplan im Gebiet „Nördlich der Stadtsäge" - zwischen Sommerstraße, Winterstraße und Wichernstraße - zu ändern. Das nach dem BauGB erforderliche Änderungsverfahren wurde eingeleitet, jedoch vor dem Satzungsbeschluss wieder zurückgezogen.

Nun hat der Stadtrat auf Antrag erneut die Änderung des Bebauungsplanes in seiner Sitzung am 18.06.2008 beschlossen.

Vom Geltungsbereich sind nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 19.09.2005 folgende Grundstücke erfasst:

Fl.Nrn. 2930/23-Tf, 3167, 3167/6, 3167/9-Tf, 3167/10, 3167/11, 3167/13 - /19, 3167/21 - /29, 3167/37 und 3167/38, Gemarkung Weilheim i.OB.

Das Gebiet ist entsprechend der Ausweisung im Flächennutzungsplan und des derzeitigen Bebauungsplanes als „Allgemeines Wohngebiet" gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Da es sich um ein bebautes, innerstädtisches Gelände handelt und keine umfangreiche Umweltprüfung erforderlich sein wird, wird das Verfahren nach § 4 a Abs. 2 BauGB durchgeführt. Danach erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Fachbehörden (dem sog. Scoping nach § 4 Abs. 1 BauGB).

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 05.09.2008 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der zu ändernden Bauleitplanung zugestimmt wird.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Planung der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig vorzustellen. Hierzu findet am

Donnerstag, 31.07.2008, 18.00 Uhr

im großen Sitzungssaal des Rathauses

eine öffentliche Anhörung statt bei der die Ziele und Zwecke des Änderungsplanes im Einzelnen erläutert werden. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.

Der Planentwurf kann zusätzlich während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an