In seiner Sitzung am 14.07.2008 beschloss der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Am Schwattachweg" bezüglich der Festsetzungen über Wintergärten bzw. Terrassenüberdachungen zu ändern. Bislang setzt der Bebauungsplan Baugrenzen fest, die nur geringfügige Erweiterungen der Gebäude zulassen.

Dem Stadtbauamt lag nun ein Antrag vor, um einen Wintergarten an einem Gebäude anbauen zu können. Nachdem die Grundstücke genügend Fläche aufweisen und nachbarliche Belange nicht betroffen sind, bestand mit der Zulassung von Wintergärten in leichter Holz-Glas- bzw. Metall-Glas-Konstruktion sowie Terrassenüberdachungen bis zu einer max. Tiefe von 2,50 m über die Baugrenze hinaus Einverständnis. Diese Anbauten sind nur eingeschossig mit einer max. Wandhöhe von 2,40 m möglich.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 08.09.2008 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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