Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 14.07.2008 die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nr. 452, 452/1-Teilfläche und 452/5, Rastkapellenstraße 7/7a, Steinstraße 1 sowie die Grundstücke Fl.Nr. 370 und 370/1, Alpenstraße 9, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Von der Änderung sind die nach den anliegenden Lageplänen des Stadtbauamts vom 14.07.2008 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke Fl.Nr. 452, 452/1-Teilfläche, 452/5 sowie 370 und 370/1, Gemarkung Weilheim i.OB betroffen.

Die Flächen waren bisher als allgemeine Wohnbauflächen dargestellt und sollen künftig als Mischgebiete gemäß § 6 BauNVO ausgewiesen werden.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung der Änderungsbeschlüsse. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Planung der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig vorzustellen. Von einer Öffentlichkeitsbeteiligung mittels Anhörungstermin wird abgesehen. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet sowie angrenzend dazu wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis 30.09.2008 gegeben. Sollten bis zu diesem Zeitpunkt keine Einwendungen oder Anregungen vorgebracht worden sein, wird angenommen, dass den Änderungen uneingeschränkt zugestimmt wird. Die Planunterlagen können bei der Stadt Weilheim i.OB, Rathaus, Stadtbauamt, II. Stock, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Die Ziele und Zwecke werden dabei auf Verlangen erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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