Mit der 2. vereinfachten Änderung vom 13.06.2007 wurden für die Grundstücke Fl.Nr. 127/30 und 127/31, Lechhanslweg 1 und 3, statt der bisherigen Kniestockhäuser mit 24° - 27° Dachneigung zweigeschossige Gebäude mit einer Wandhöhe von max. 6,30 m und einer Dachneigung von 18° festgesetzt. Dem Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB lag nun eine Anfrage für die Fl.Nr. 127/30 vor, wonach die Dachneigung bei gleicher Wandhöhe auf 25° erhöht werden sollte.

Begründet wurde dies mit der besseren Möglichkeit zur Aufbringung von Solarmodulen sowie eines technisch besseren Wasserablaufes. Der Bauausschuss stimmte dieser nochmaligen Änderung zu und schlug vor, für beide Grundstücke eine Dachneigung von 18° - 25° zuzulassen. Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 07.11.2008 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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