Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 24.01.2008 die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Bebauungsplangebiet „Unterhausen Süd-Ost" gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Diese Änderungsabsicht wurde im Amtsblatt Nr. 06 vom 20.02.2008 bekanntgegeben. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan wies die gegenständlichen Grundstücke östlich der Unterhausener Straße, als landwirtschaftliche Flächen (Grünflächen) aus. Sie sollen künftig als Wohnbaufläche für ein Einheimischenmodell der Stadt Weilheim i.OB dargestellt werden. Parallel dazu erfolgt die Aufstellung eines Bebauungsplanes - auf dieses Verfahren wird verwiesen.

Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit Beteiligung der Fachbehörden und der Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet. Über eingegangene Bedenken und Anregungen wurde zwischen öffentlichen und privaten Belangen abgewogen. Der Änderungsplan wurde nun vom Stadtrat in seiner Sitzung am 23.10.2008 samt Begründung und Umweltbericht mit entsprechenden Ergänzungen gebilligt und liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15.12.2008 bis 16.01.2009 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes für jedermann öffentlich aus. Gleichzeitig erfolgt die nochmalige Beteiligung der Fachbehörden. Während dieser Auslegung können erneut Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Gegen die Änderung wurden keine umweltrelevanten Stellungnahmen vorgebracht.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister