Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 24.01.2008 die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Unterhausen Süd-Ost" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Das Verfahren wurde entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches mit der frühzeitigen Trägerbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) im August dieses Jahres eingeleitet. Der Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung am 20.11.2008 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte den Bebauungsplan samt Begründung und Umweltbericht mit der Maßgabe der Einarbeitung der sich ergebenden Ergänzungen.

Der geänderte Bebauungsplan, die Begründung, der Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden Umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom 29.12.2008 mit 06.02.2009 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

  • umweltbezogene Stellungnahme vom Landratsamt Weilheim-Schongau in Bezug auf die Ortsrandeingrünung und Ausgleichsflächen

Während der Auslegungsfrist können von jedermann erneut Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an