Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 10.04.2008 die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Herzogstandstraße/ Johann-Dürr-Straße/ Zugspitzstraße/ Prälatenweg" gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Das Verfahren wurde entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches mit der frühzeitigen Trägerbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) eingeleitet. Der Stadtrat befasste sich in seinen Sitzungen am 20.11.2008 und 29.01.2009 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte den Bebauungsplan samt Begründung mit der Maßgabe der Einarbeitung der sich ergebenden Ergänzungen.

Der geänderte Bebauungsplan und die Begründung werden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom 30.03.2009 mit 08.05.2009 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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