Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 31.03.2009 die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Pöltnerstraße / Augsburger Straße" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Zur Sicherung der Planungshoheit wurde für das Plangebiet eine Veränderungssperre nach § 16 BauGB erlassen.

Von der Änderung sind die nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 16.03.2009 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke, Fl.Nr. 385, 386, 388, 390 und 390/2 Gemarkung Weilheim i.OB, betroffen. Die bisher als Mischgebiet dargestellten Flächen sollen künftig als „Besonderes Wohngebiet" gemäß § 4a BauNVO ausgewiesen werden. Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Über die weiteren Verfahrensschritte zur Durchführung dieser Flächennutzungsplan-Änderung werden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden nach den Vorschriften des Baugesetzbuches jeweils gesondert unterrichtet.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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