Der Bebauungsplan "Zugspitzstraße/ Pollinger Straße /Prälatenweg/ Südlicher Feldweg" lässt im Bereich zwischen dem Prälatenweg, Hörnlestraße und Waxensteinstraße in der Fassung vom 15.03.2005 Gebäude mit nur einem Vollgeschoss, einer Wandhöhe von 4,90 m und Dachneigungen zwischen 22° - 28° Grad zu.

Dem Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB lag zu seiner Sitzung am 16.03.2009 ein Baugesuch für ein ca. 11 x 17 m großes Gebäude vor, das wegen der geplanten Giebelbreite bei der zugelassenen Wandhöhe mit 4,90 m ein zweites Vollgeschoss im Dachraum erhält. Dies entspricht in Bezug auf die Anzahl der Vollgeschosse nicht den Festsetzungen des derzeitigen Bebauungsplanes. Die Mitglieder des Bauausschusses haben sich dabei grundsätzlich für das Bauvorhaben und eine damit verbundene Änderung des Bebauungsplanes zur Zulassung eines zweiten Vollgeschosses ausgesprochen.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen. Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 13.05.2009 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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