In seiner Sitzung am 31.03.2009 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Pöltnerstraße / Augsburger Straße“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 385, 386, 388, 390 und 390/2, Gemarkung Weilheim i.OB. Der Geltungsbereich ist im beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 16.03.2009 schwarz umrandet dargestellt. Die Flächen werden als „Besonderes Wohngebiet“ gemäß § 4a BauNVO festgesetzt. Die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nach § 4a Abs. 3 Nrn. 2 (Vergnügungsstätten) und Nr. 3 (Tankstellen) BauNVO werden nicht zugelassen. Zur Sicherung der Bauleitplanung wird für das Plangebiet gemäß §§ 14 und 16 BauGB eine Veränderungssperre erlassen (siehe hierzu gesonderte Bekanntmachung). Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Zur Erörterung im sog. „Scooping-Verfahren“ werden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden gesondert eingeladen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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