In seiner Sitzung am 31.03.2009 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, für das Gebiet „Kirchstraße Nord-Ost", Gemarkung Deutenhausen, eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 Nr. 3 BauGB zu erlassen.

Nach § 34 Absatz 6 BauGB ist zur Aufstellung einer derartigen Satzung das vereinfachte Verfahren des § 13 BauGB anzuwenden. Die Satzung liegt im Ortsteil Marnbach. Ihr Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 16.03.2009 und erfasst eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 627, Gemarkung Deutenhausen, an der Kirchstraße.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Den von der Satzung betroffenen Grundeigentümern und Nachbarn, sowie der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 BauGB gegeben. Bedenken oder Anregungen zur geplanten Satzung sind bis spätestens 30.06.2009 bei der Stadt Weilheim i.OB einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nach diesem Termin bei der Stadt eingehen, unberücksichtigt bleiben. Der Entwurf der Satzung kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 201 oder 202, eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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