In seiner Sitzung am 20.04.2009 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Schießstattweg/ Schützenstraße/ Straße Am Öferl/ Bahnlinie München-GAP" bezüglich der Festsetzungen über eine Tiefgarage und das oberirdische Baurecht auf Fl.Nr. 894, 894/1 und 894/2 zu ändern. Für die Grundstücke soll eine eigene Tiefgarage festgesetzt werden.

Das bisher nach Norden verlaufende zweigeschossige Gebäude im Innenhof soll künftig drei Vollgeschosse mit Dachausbau aufweisen. Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 10.07.2009 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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