Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städt. Kindertageseinrichtungen in Weilheim i.OB

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städt. Kindertageseinrichtungen in Weilheim i.OB wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 1 der Satzung erhält folgende Fassung:

"(1) Die monatliche Gebühr für den Besuch der städt. Kindertageseinrichtungen Pfiffikus, Nepomuk und Unterhausen beträgt bei Betreuung von Kindern unter 3 Jahren sowie bei Betreuung von Schulkindern im Kindergarten

- für eine Buchungszeit von zwei bis drei Stunden 60,00 €

jeweils zuzüglich eines gebuchten Essensbeitrags sowie der Kostenpauschale für Getränke."

2. § 3 Abs. 2 der Satzung erhält folgende Fassung:

"(2) Die monatliche Gebühr für den Besuch der städt. Kindertageseinrichtungen Pfiffikus, Nepomuk und Unterhausen beträgt für alle Kinder im Kindergarten

  • für eine Buchungszeit von drei bis vier Stunden 73,00 €
  • für eine Buchungszeit von vier bis fünf Stunden 80,00 €
  • für eine Buchungszeit von fünf bis sechs Stunden 90,00 €
  • für eine Buchungszeit von sechs bis sieben Stunden 100,00 €
  • für eine Buchungszeit von sieben bis acht Stunden 110,00 €
  • für eine Buchungszeit von acht bis neun Stunden 120,00 €
  • für eine Buchungszeit von neun bis zehn Stunden 130,00 €

jeweils zuzüglich eines gebuchten Essensbeitrags sowie der Kostenpauschale für Getränke.

Es sind jeweils fünf Tage in der Woche zu buchen, wobei an einzelnen Tagen unterschiedliche Buchungszeiten möglich sind. Die monatliche Gebühr errechnet sich in diesem Falle aus dem Durchschnitt der Einzelbuchungen."

3. § 3 Abs. 3 der Satzung erhält folgende Fassung:

"(3) Die monatliche Gebühr für den Besuch der städt. Kindertageseinrichtungen Pfiffikus, Nepomuk und Unterhausen beträgt für alle Kinder in der Kinderkrippe

  • für eine Buchungszeit von drei bis vier Stunden 146,00 €
  • für eine Buchungszeit von vier bis fünf Stunden 160,00 €
  • für eine Buchungszeit von fünf bis sechs Stunden 180,00 €
  • für eine Buchungszeit von sechs bis sieben Stunden 200,00 €
  • für eine Buchungszeit von sieben bis acht Stunden 220,00 €
  • für eine Buchungszeit von acht bis neun Stunden 240,00 €
  • für eine Buchungszeit von neun bis zehn Stunden 260,00 €

jeweils zuzüglich eines gebuchten Essensbeitrags sowie der Kostenpauschale für Getränke."

§ 2 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. September 2009 in Kraft.

Stadt Weilheim i.OB, 03.07.2009

Markus Loth
1. Bürgermeister