In seiner Sitzung am 28.05.2009 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Mittlerer Graben/Pütrichstraße/Krumpperstraße/Schöffelhuberstraße" einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.

Vom Geltungsbereich werden nach dem Lageplan des Stadtbauamts folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen erfasst:

Fl.Nrn. 795, 795/1, 796, 797, 798, 798/2, 798/3, 798/4, 798/5, 798/6, 798/7, 798/8, 798/9, 798/11, 798/17, 798/18, 798/19, 799, 799/1, 799/2, 800, 801/2 und 801/3, Gemarkung Weilheim.

Das Gebiet wird entsprechend der Ausweisung im Flächennutzungsplan als „Mischgebiet" gemäß § 6 BauNVO festgesetzt.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Da es sich um ein bebautes, innerstädtisches Gelände handelt und keine umfangreiche Umweltprüfung erforderlich sein wird, wird das Verfahren nach § 4 a Abs. 2 BauGB durchgeführt. Danach erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Fachbehörden (dem sog. Scoping nach § 4 Abs. 1 BauGB). Hierzu wird gesondert eingeladen.

Der vorläufige Planentwurf kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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