In seiner Sitzung am 22.10.2009 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Östlich der Hauptschule“ an der Engelhardtstraße einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.

Vom Geltungsbereich werden nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 19.10.2009 folgende Grundstücke erfasst: Fl.Nrn. 409, 411 und 412, Gemarkung Weilheim. In gleicher Sitzung wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Das Gebiet wird entgegen der bisherigen Festlegung einer Mischbaufläche als „Sondergebiet“ gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Gemeinbedarfsfläche für Schulen“ festgesetzt.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Da es sich um ein bebautes, innerstädtisches Gelände handelt und keine umfangreiche Umweltprüfung erforderlich sein wird, wird das Verfahren nach § 4 a Abs. 2 BauGB durchgeführt. Danach erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Fachbehörden (dem sog. Scoping nach § 4 Abs. 1 BauGB). Über die weiteren Verfahrensschritte wird zu gegebener Zeit öffentlich unterrichtet. Zur Sicherung der Planungshoheit hat der Stadtrat den Erlass einer Veränderungssperre beschlossen. Diese wird gesondert veröffentlicht.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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