BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 24.09.2009 die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes für die östliche Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 3281/1 der Gemarkung Weilheim i.OB, An der Ziegelgrube, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Von der Änderung ist die nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 15.09.2009 schwarz umrandet dargestellte östliche Teilfläche des Grundstücks, Fl.Nr. 3281/1-Tf., Gemarkung Weilheim i.OB, betroffen. Die bisher als allgemeine Grünfläche dargestellte Fläche soll künftig im östlichen Teil als „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden. Der übrige Bereich verbleibt als Grünfläche.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Auf das parallel bereits eingeleitete Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Parchetwiesen Süd“ für diesen Bereich wird hingewiesen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind Bauleitplanungen der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig vorzustellen. Hierzu findet am Dienstag, 08.12.2009 um 18.30 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt, zu der hiermit eingeladen wird. Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Zeile und Zwecke der Planung im Einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister