BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 24.09.2009 die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nr. 14 und 18 der Gemarkung Unterhausen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Von der Änderung sind die nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 15.09.2009 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke, Fl.Nr. 14-Tf. und 18-Tf. Gemarkung Unterhausen, betroffen. Die bisher als allgemeine Grünflächen und Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ dargestellten Bereiche sollen künftig im nördlichen Teil als „Dorfgebiet“ gemäß § 5 BauNVO und im südlichen Teil als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ ausgewiesen werden.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind Bauleitplanungen der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig vorzustellen. Hierzu findet am Dienstag, 08.12.2009 um 18.15 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt, zu der hiermit eingeladen wird. Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Zeile und Zwecke der Planung im einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister