BEKANNTMACHUNG

Der Schulverband Wielenbach hat in seiner Sitzung am 08.10.2009 die eine Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2009 beschlossen. Die Satzung wurde vom Landratsamt Weilheim-Schongau mit Schreiben vom 14.11.2009 genehmigt. Die Nachtragshaushaltssatzung wurde im Amtsblatt des Landratsamtes Nr. 23 vom 01.12.2009 amtlich bekannt gemacht.

Die Satzung liegt im Rathaus der Gemeinde Wielenbach (Kämmerei, Peter-Kaufinger-Straße 10, 82407 Wielenbach) während der üblichen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08.00 Uhr   bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Mittwoch geschlossen) zur Einsichtnahme auf.

Stadt Weilheim i.OB, 30.11.2009

Markus Loth
1.Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an