BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 10.11.2009 beschloss der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „In der Au - Nord“ für die Grundstücke Fl.Nr. 1003/2, 1003/3 und 1006/9, Gemarkung Weilheim i.OB, bezüglich der Festsetzungen über Wintergärten bzw. Terrassenüberdachungen zu ändern. Wie in einigen anderen Bebauungsplänen festgelegt sollen für diese Grundstücke Anbauten wie Terrassenüberdachungen oder Wintergärten in leichter Holz-Glas-Konstruktion bzw. Metall-Glas-Konstruktion sind bis zu einer Tiefe von maximal 3,00 m über die Baugrenze hinaus zugelassen werden. Die Wandhöhe darf ein Maß von 2,50 m, gemessen von Oberkante Fertigfußboden bis zur Schnittkante Außenwand/ Dachaußenhaut an der Traufseite, nicht überschreiten. Abstandsflächen nach BayBO sind einzuhalten.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 30.12.2009 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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