BEKANNTMACHUNG
Die Stadt Weilheim i.OB beabsichtigt Teilflächen von nachfolgend angeführten öffentlich gewidmete Ortsstraßen einzuziehen:
1. Beschreibung
a) Eichbergstraße – alt
Die Eichbergstraße verlief ursprünglich von der Von-Tuto-Straße diagonal am Grundstück Eichbergstraße 1 vorbei. Im Nachgang zum Flurbereinigungsverfahren Deutenhausen II erfolgte zum Hochwasserschutz eine Neuordnung des Bereiches. Im Wege des Grundstückstausches wurde die Eichbergstraße nach Süden verlegt. Die ursprüngliche Trasse hat somit keine Verkehrsbedeutung mehr.
b) Herrnfeldstraße – Teilfläche
Die Herrnfeldstraße verlief ursprünglich von der Krumpperstraße bis zur Kaltenmoserstraße. Zwischenzeitlich wurde die Verbindung zur Kaltenmoserstraße aufgelassen und zur Münchener Straße verlegt. Die ursprüngliche Trasse hat somit keine Verkehrsbedeutung mehr.
2. Verfügung
Die unter Ziffer 1 beschriebenen Ortsstraßen sollen gemäß Art. 8 BayStrWG aufgrund des Bauausschussbeschlusses vom 08.12.2009 (Ö215/09, TOP 11) eingezogen werden.
3. Wirksamwerden der Verfügung
Die Absicht zur Einziehung einer Straße ist drei Monate vorher anzukündigen und wird hiermit für die unter Ziffer 1 angeführten Ortsstraßen öffentlich bekannt gemacht.
4. Sonstiges
Die Verfahrensunterlagen zur Einziehung der unter Ziffer 1 angeführten Ortsstraßen liegen drei Monate ab dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer 204, während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Während der Auslegung können Anregungen und Bedenken vorgebracht werden.
Stadt Weilheim i.OB, 15.12.2009
Markus Loth
1. Bürgermeister