BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung vom 31.03.2009 hat der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Pöltnerstraße / Augsburger Straße“ – die Grundstücke Fl.Nr. 385, 386, 388, 390 und 390/2 betreffend - eingeleitet.

Die bisher als Mischgebiet dargestellten Grundstücke sollen künftig als „Besonderes Wohngebiet“ nach § 4a BauNVO – ausgewiesen werden. Das nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Änderungsverfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Vorgebrachte Einwendungen wurden abgewogen. Der Stadtrat hat diese 30. Änderung des Flächennutzungsplanes samt Begründung in seiner Sitzung am 17.12.2009 festgestellt. Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat die Änderung mit Bescheid vom 12.01.2010 Az. 610-2; Sg. 40 Nr. 214, ohne Einschränkung genehmigt.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Pöltnerstraße / Augsburger Straße“ in der Fassung vom 30.04.2009 verbindlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes samt Begründung kann bei der Stadt Weilheim i.OB, Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202 (Stadtbauamt), während der allgemeinen Dienststunden des Stadtbauamtes eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB eine Verletzung von den in § 214 BauGB genannten Verfahrens- oder Formvorschriften - dies sind Vorschriften über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, Vorschriften über die Begründung sowie den Umweltbericht zum Flächennutzungsplan sowie Vorschriften bezüglich der Beschlussfassung und des Genehmigungsverfahrens -, Vorschriften über das Entwicklungsgebot und Mängel des Abwägungsvorganges, unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung dieser Flächennutzungsplanänderung schriftlich gegenüber der Stadt Weilheim i.OB geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist dabei darzulegen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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