BEKANNTMACHUNG

über die Festsetzung und Entrichtung der

GRUNDSTEUER

für das Kalenderjahr 2010.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 1. Dezember 2009 die Hebesätze der Grundsteuer A auf 310 % und der Grundsteuer B auf 330 % für das Kalenderjahr 2010 festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2009 ist damit keine Änderung eingetreten. Hiermit wird gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. S. 965) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2010 in gleicher Höhe wie im Vorjahr fest-gesetzt. Auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2010 wird deshalb verzichtet. Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen ändern, werden gem. § 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes Änderungsbescheide erteilt.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, entweder durch Widerspruch bei der Stadt Weilheim i.OB oder durch Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht München angefochten werden.

Die Grundsteuer wird wie bisher zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2010 fällig. Abweichend hiervon werden Kleinbeträge bis zu 15,-- € am 15. August 2010 mit ihrem Jahresbetrag und Kleinbeträge bis zu 30,-- € am 15. Februar 2010 und am 15. August 2010 je zur Hälfte fällig.

Weilheim i.OB, 18.01.2010

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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Telefon 0881 682-0
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