Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 20.05.2010 die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Gmünder-Anwesen“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Vom Geltungsbereich erfasst ist das im beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 01.06.2010 schwarz umrandete Grundstück Fl. Nr. 1430, Gemarkung Weilheim i.OB, an der B2, südlich der Butterbergalm, gelegen. Das Grundstück ist derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftlicher Hof und Nutzfläche dargestellt.

Das Grundstück soll künftig als sonstiges Sondergebiet gemäß §11 Abs. 2 BauNVO für „Kirchliche und soziale Zwecke mit den erforderlichen Nebenanlagen“ dargestellt werden. Die Art der Nutzung definiert sich aus Wohnnutzung im bestehenden Wohnhaus einschließlich Küche und Gemeinschaftsraum, sechs Schlafräumen, einem Mehrzweckraum, Sanitäranlagen für bis zu 20 Personen und einem dazugehörigen Gebetsraum, sowie Obstgarten/ Streuobstwiese und Laubwald.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB erfolgt hiermit die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses zu diesem Bauleitplan. Über die weiteren Verfahrensschritte zur Durchführung dieser Flächennutzungsplan-Änderung werden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden nach den Vorschriften des Baugesetzbuches jeweils gesondert unterrichtet.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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