In seiner Sitzung am 15.06.2010 beschloss der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Südlich der Hochlandhalle II“ bezüglich der Ausweisung einer Fläche für eine Garage / Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 3229/86, Tassiloring 29, zu ändern.

Bislang setzt der Bebauungsplan Garagenflächen lediglich in gemeinsamen Garagenhöfen auf Fl.Nr. 3229/84, 3229/85, sowie 3229/66 und 3229/67 fest. Auf Grund der Lage der einzelnen Grundstücke und teilweisen Erschließung über kurze Stichwege, konnten auf den Parzellen selbst keine Garagen ausgewiesen werden. Die nun beantragte Garagen- bzw. Carportfläche kann über den gemeinsamen Garagenhof erschlossen und angefahren werden.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 10.09.2010 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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