In seiner Sitzung am 20.05.2010 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Altstadt Ia“ i. d. F. der Änderung und Erweiterung vom 18.10.1999 bezüglich der Festsetzungen für die Bebauung auf den Grundstücken Fl.Nr. 18, 21 und 49, Eisenkramergasse, im vereinfachten Verfahren gemäß §§ 13 a und 13 BauGB zu ändern. Die Bekanntmachung dieses Änderungsbeschlusses mit Geltungsbereich erfolgte im Amtsblatt Nr. 15 vom 05.07.2010.

In der Sitzung des Stadtrates vom 29.07.2010 wurde nun der Geltungsbereich dieser 2. vereinfachten Änderung auf den Gesamtbereich des Bebauungsplanes erweitert, da entgegen der bisherigen Auffassung auch weitere Grundstücke durch die neue Planung betroffen sind: Der Beschluss des Stadtrates vom 20.05.2010 zur Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt I a“ im Rahmen eines Verfahrens der Innenentwicklung im Sinne von § 13 a BauGB, wird dahingehend ergänzt, dass vom Geltungsbereich der Änderung folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen erfasst werden: Fl.Nr. 12, 12/5, 12/12, 12/13, 18, 21, 21/1, 22/-TF, 43, 47, 47, 48/3, 49, 56-TF, 56/3, 56/4, 832/2, 832/6-TF, 833, 834, Gem. Weilheim i.OB. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 12.07.2010.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach §§ 13a und 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die ergänzte Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB erneut Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 10.09.2010 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf den anliegend abgedruckten Lageplan über den Geltungsbereich der Änderung wird verwiesen. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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