Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 24.09.2009 die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nr. 14-Tf und 18-Tf, Gemarkung Unterhausen gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Diese Änderungsabsicht wurde im Amtsblatt Nr. 25 vom 20.11.2009 bekanntgegeben. Die bisher als allgemeine Grünflächen und Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ dargestellten Bereiche sollen künftig im nördlichen Teil als „Dorfgebiet“ gemäß § 5 BauNVO und im südlichen Teil als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ ausgewiesen werden.

Das Verfahren wurde mit Beteiligung der Fachbehörden und der Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet. Der Änderungsplan wurde nun vom Stadtrat in seiner Sitzung am 24.06.2010 samt Begründung und Umweltbericht gebilligt und liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 30.08.2010 mit 01.10.2010 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes für jedermann öffentlich aus. Während dieser Auslegung können erneut Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung unberücksichtigt bleiben. Gegen die Änderung wurden keine umweltrelevanten Stellungnahmen vorgebracht.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister