AUSFERTIGUNG

Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städt. Kindertageseinrichtungen in Weilheim i.OB

Vom 30.07.2010

Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - folgende

SATZUNG

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städt. Kindertageseinrichtungen in Weilheim i.OB

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städt. Kindertageseinrichtungen in Weilheim i.OB wird wie folgt geändert:

§ 3 Abs. 3 der Satzung erhält folgende Fassung:

"(3) Die monatliche Gebühr für den Besuch der städt. Kindertageseinrichtungen Pfiffikus, Nepomuk und Unterhausen beträgt für alle Kinder in der Kinderkrippe

  • für eine Buchungszeit von zwei bis drei Stunden - 124,00 €
  • für eine Buchungszeit von drei bis vier Stunden - 150,00 €
  • für eine Buchungszeit von vier bis fünf Stunden - 164,00 €
  • für eine Buchungszeit von fünf bis sechs Stunden - 184,00 €
  • für eine Buchungszeit von sechs bis sieben Stunden - 204,00 €
  • für eine Buchungszeit von sieben bis acht Stunden - 224,00 €
  • für eine Buchungszeit von acht bis neun Stunden - 244,00 €
  • für eine Buchungszeit von neun bis zehn Stunden - 264,00 €

jeweils zuzüglich eines gebuchten Essensbeitrags sowie der Kostenpauschale für Getränke."

§ 2 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. September 2010 in Kraft.

Stadt Weilheim i.OB, 30.07.2010

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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